Altölannahmestelle / Altölverordnung
Altölannahmestelle, Belehrung nach § 8 Abs. 1 Altölverordnung
Gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle, Ölfilter sowie beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle stellen umweltgefährdende Gefahrgüter dar, die umweltgerecht entsorgt werden müssen.
Wir nehmen gebrauchte Motor- und Getriebeöle bis zu der im Einzelfall an Sie abgegebenen Menge sowie Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle während unserer Geschäftszeiten in unserer Annahmestelle an.
Unsere Annahmestelle befindet sich am Verkaufsort.